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Hinweis:
Anfahrtmöglichkeiten zu den Be / Entladestellen mit großen, handelsüblichen LKWs
werden vorausgesetzt. Sollten Fahrzeuge entgegen den Angaben nicht
abholbereit sein, werden dem Auftraggeber die Anfahrtskosten in Rechnung
gestellt. Bei quantitativen Änderungen oder Falschangaben gelten
Preisangleichungen als vereinbart. Für Lieferverzug durch höhere Gewalt,
Schiffsausfälle, technische Defekte etc., ist die GCT-group GmbH nicht
haftbar zu machen. Grundsätzlich gilt, die Bezahlung hat bis zum Tag der
Schiffsabfahrt zu erfolgen, da die Ware ansonsten nicht verladen werden kann.
Barzahlungen an die Fahrer müssen immer mit dem Büro der GCT-group GmbH
abgesprochen werden. Falls Sie eine zusätzliche
Warentransportversicherung wünschen, bitten wir Sie, diese gesondert über uns
eindecken zu lassen. Bedingungen erfahren Sei von unserer
Versicherungsabteilung.
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der ADSp, jeweils neueste Fassung und bei
internationalen Transporten aufgrund der CMR.
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Banküberweisung bis spätestens zum Tag der Anlieferung *wird bevorzugt*
Barzahlung an Fahrer
bei Abholung / Zustellung (nur nach Absprache machbar)
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