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Hinweis:
Alle durch unsere Disposition abgegebenen Frachtpreise sind Nettopreise
zzgl. gesetzl. MwSt. Anfahrtmöglichkeiten zu den Be / Entladestellen mit
großen, handelsüblichen LKWs werden vorausgesetzt. Sollten Fahrzeuge entgegen
den Angaben nicht abholbereit sein, werden dem Auftraggeber die Anfahrtskosten
in Rechnung gestellt. Bei quantitativen änderungen oder Falschangaben gelten
Preisangleichungen als vereinbart. Für Lieferverzug durch höhere Gewalt, Schiffsausfälle,
technische Defekte etc., ist die GCT-group GmbH nicht haftbar zu machen.
Grundsätzlich gilt, die Bezahlung hat bis zum Tag der Anlieferung zu erfolgen,
da die Ware ansonsten nicht freigegeben werden kann. Barzahlungen an die Fahrer
müssen immer mit dem Büro der GCT-group GmbH abgesprochen werden. Bei kombinierten
Verkehrs- / Luft- oder Seetransporten hat die Bezahlung spätestens bis zum
Tag der Bill of Lading (BL) Erstellung zu erfolgen. Wir bitten daher generell,
den vollständigen Betrag rechtzeitig auf oben genanntes Geschäftskonto zu
überweisen. Falls Sie eine zusätzliche Warentransportversicherung wünschen,
bitten wir Sie, diese gesondert über uns eindecken zu lassen.
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der ADSp, jeweils neueste Fassung und
bei internationalen Transporten aufgrund der CMR.
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Banküberweisung bis spätestens zum Tag der Anlieferung *wird bevorzugt*
Barzahlung an Fahrer
bei Abholung / Zustellung (nur nach Absprache machbar)
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